Montag, 28. Juni 2021

EU-Resolution zu Frauenrechten und Abtreibung verabschiedet

In einer am Donnerstag in Brüssel verabschiedeten Resolution hieß es, auch wenn einzelne Ärzte Schwangerschaftsabbrüche aus Gewissensgründen verweigern könnten, dürfe dies nicht den Zugang zu solchen Dienstleistungen beeinträchtigen. In dem Appell geht es um umfassende Rechte von Mädchen und Frauen auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Unter anderem Kirchenvertreter kritisierten den Text im Vorfeld.
Die Abgeordneten nahmen die Entschließung nach einem Entwurf des kroatischen Sozialdemokraten Predrag Matic mit 378 zu 255 Stimmen bei 42 Enthaltungen an. In einer Minderheitenansicht sprachen Abgeordnete von einer "ideologischen Manipulation der Menschenrechte" und bemängelten die ablehnende Haltung bei der Verweigerung von Abtreibung aus Gewissensgründen. Zudem überschreite das Parlament seine Befugnisse, da die Themen in die gesetzgeberische Zuständigkeit der einzelnen Staaten fielen.

Abtreibungsverbote in Malta und Polen
Die Begründung zur Resolution führt aus, der Beitrag komme "zu einem entscheidenden Zeitpunkt in der EU, da Aushöhlung und Rückschritte bei den Rechten der Frau an Dynamik gewinnen und zur Erosion erworbener Rechte beitragen und die Gesundheit der Frauen gefährden". Die Initiatoren verwiesen auf weitreichende Abtreibungsverbote in Malta und in Polen.
Eigentlicher Gegenstand des sogenannten Matic-Berichts "über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen" ist ein Spektrum von Rechten in Zusammenhang von Sexualität und Fortpflanzung. Thematisiert werden etwa sexuelle Aufklärung, Empfängnisverhütung und Betreuung während Schwangerschaft und Geburt, ferner sexuell übertragbare Erkrankungen, Genitalverstümmelung, geschlechtsbezogene Gewalt, Krebserkrankungen und Fertilitätsbehandlung.

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